Neu seit dem 01.05.2015:
DIN 6868-157
Seit dem 01.05.2015 ist die DIN 6868-157 "Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 157: Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Bildwiedergabesystemen in ihrer Umgebung" als Norm verbindlich anzuwenden. Sie ersetzt die Vornorm DIN 6868-57, wobei hier Übergangsfristen zur Anwendung kommen können.
Wir beraten Sie hierzu gerne.
Gegenüber der Vornorm ergeben sich u.a. folgende Änderungen:
• Status der Vornorm in eine Norm geändert;
• die Umgebung des Bildwiedergabegerätes wird einbezogen;
• Konstanzprüfung ergänzt; umfassende Anpassung an den Stand der Technik, insbesondere wurden Raumklassen für die Nutzung von Bildwiedergabegeräten eingeführt;
• DICOM-Kennlinie wurde verpflichtend für die Befundung;
• Grenzen für Pixelfehler ergänzt;
• Messverfahren und Testbilder wurden an die DIN EN 62563-1 angepasst;
• Anwendungsbereich um die Zahnmedizin erweitert und die Magnetresonanztomographie entfernt;
• Bildwiedergabegeräte auf der Basis von Kathodenstrahlröhren werden nicht mehr behandelt.
Seit dem 1.5.2015 ist die DIN 6868-157 bei neuen Abnahmeprüfungen anzuwenden.